Der Sozialausschuss empfiehlt dem
Bezirksausschuss und dem Bezirkstag die Satzung über die Verleihung des
Inklusionspreises des Bezirks Mittelfranken mit folgenden Änderungen zu § 5 zu
beschließen:
alt:
„…- dem/der Behindertenbeauftragten des
Bezirks Mittelfranken“
neu:
„…- dem/der Beauftragten für die Belange von
Menschen mit Behinderung des Bezirks Mittelfranken“
Bei der Auswahl der fünf Menschen mit
Behinderung aus Mittelfranken in der Vergabejury sollen die Vorschläge der
Bezirksarbeitsgemeinschaft der mfr. Behindertenvertretungen (BAB) mit einbezogen
werden.