1. Der Bericht dient
zur Kenntnisnahme.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, als nächsten Schritt im Rahmen der bestehenden
Arbeitsgruppe eine gemeinsame
Datenbasis mit den Leistungserbringern zu
erarbeiten.
3. Die Politik wird
-analog der Arbeitsgruppen des Behindertenfahrdienstes- mit in die
Arbeitsgruppe einbezogen.
4. Die Verwaltung
wird beauftragt, in der nächsten Sozialausschusssitzung über den
Sachstand zu berichten.