- Die Beratung und
Beschlussfassung über Nr. 2 des Beschlussvorschlages „Der Bedarf von 10
geschlossenen Intensivbetreuungsplätzen am Soziotherapeutischen Wohnheim
Ansbach wird anerkannt.“ werden bis zur ersten Sitzung des
Sozialausschusses in 2017 zurückgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt dem Kommunalunternehmen Bezirkskliniken Mittelfranken gegenüber darzulegen, welche Informationen und Unterlagen zur entscheidungsreifen Prüfung des Antrages vorzulegen sind.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bezirksausschuss und dem Sozialausschuss darzulegen, welche Voraussetzungen für eine Bedarfsanerkennung erfüllt sein müssen.
- Der Bezirksausschuss lehnt den Bedarf von 5 offen geführten Plätzen am Soziotherapeutischen Wohnheim ab.