Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Der Bezirksausschuss beauftragt die Verwaltung

 

  1. Das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen.
  2. Die Leistungen des Bezirks Mittelfranken auf ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen.