Der Sozialausschuss empfiehlt dem
Bezirksausschuss des Bezirks Mittelfranken den Änderungen der Richtlinie zur Förderung
von regionalen ambulanten Diensten zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit
körperlicher und/oder geistiger Behinderung sowie sinnesgeschädigten und
chronisch kranken Menschen (Förderrichtlinie Regionale „Offene
Behindertenarbeit“) in Nr. 9.3 Satz 1 und der
Anlage zuzustimmen.