Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

1.)   Der Bezirksausschuss spricht sich in Fortsetzung seines Beschlusses vom 5.10.2017 solange gegen einen bundesweiten Belastungsausgleich des Altverfahrens aus, bis es eine belastbare Rechtsgrundlage gibt.

 

2.)   Der Bezirksausschuss fordert in Fortsetzung seines Beschlusses vom 5.10.2017 und in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Hauptausschusses des Bayer. Bezirketages vom 17.11.2017 zunächst eine plausible und nachvollziehbare Darlegung der Berechnung der Ausgleichssummen mit überprüfbaren Zahlen durch das Bundesverwaltungsamt sowie deren Überprüfung durch eine unabhängige Stelle.

 

3.)   Eine Vereinbarung auf Bundesebene muss außer von den Bezirken zunächst vom Freistaat Bayern unterzeichnet werden. Zudem fordert der Bezirksausschuss weiterhin, dass der Freistaat Bayern die Kosten der aus dem Ausgleich belasteten Bezirke übernimmt; mindestens soll der Freistaat Bayern den Betrag von 39,6 Mio. Euro übernehmen, der nach der Berechnung des Bundesverwaltungsamt über einen bezirksinternen Ausgleich hinausgehen würde. Bei einem bezirksinternen Ausgleich hinsichtlich der Schlussabrechnung Altverfahren sind die den Bezirken vom Freistaat Bayern zugeflossenen Mittel (Art. 7 f. AufnG) mit zu berücksichtigen.

 

4.)   Hinsichtlich des Ausgleichs zum Beginn der Verfahrensumstellung ab 1.11.2015 wird der Bayer. Bezirketag gebeten, Berechnungen vorzulegen. Diese Berechnungen müssen anteilig die auf die Bezirke für junge Volljährige entfallenden und dem Freistaat Bayern zugeflossenen Mittel von 219 Mio. Euro enthalten.

 

5.)   Aufgrund der o.g. offenen Fragen und Daten kann eine Zustimmung des Bezirks zu der im Entwurf vorgelegten Vereinbarung zum Belastungsausgleich Altverfahren derzeit nicht erfolgen.

 

6.)   Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die Rechtsauffassung des Bezirks Oberpfalz zu überprüfen.