Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Bezirkstag folgende Beschlussfassung:

  1. Auf der Grundlage der Zustimmung unter TOP 3 Ziffer 1 des Beschlusses vom 20.10.2020 zur Errichtung eines MVZ gem. § 95 Abs.1 und Abs. 1a SGB V  stimmt der Bezirkstag von Mittelfranken der Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer 100% Tochtergesellschaft des Kommunalunternehmens entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags als MVZ gGmbH zu.
  2. Der Bezirkstagspräsident wird gebeten, die Entscheidung über die mittelbare Beteiligung des Bezirks an der MVZ gGmbH gem. Art 81a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.