Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Für die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Psychosozialen Suchtberatungsstellen, der Beschäftigungsmaßnahmen sowie für die sonstigen Förderungen im ambulant komplementären Bereich für Menschen mit seelischer Erkrankung und Behinderung im Jahr 2022 sind die in der Anlage und in den Tabellen aufgestellten Zuschüsse zu gewähren.

Soweit die Zuschussbeträge noch nicht exakt berechnet werden konnten, wird das Sozialreferat ermächtigt, diese selbst festzulegen.
Die Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Haushaltsmittel 2022 bereitgestellt werden können und die Finanzierung der Maßnahmen gesichert ist.