Sitzung: 14.07.2022 Bezirksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2/241/2022
Für die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Psychosozialen
Suchtberatungsstellen, der Beschäftigungsmaßnahmen sowie für die sonstigen
Förderungen im ambulant komplementären Bereich für Menschen mit seelischer
Erkrankung und Behinderung im Jahr 2022 sind die in der Anlage und in den
Tabellen aufgestellten Zuschüsse zu gewähren.
Soweit die
Zuschussbeträge noch nicht exakt berechnet werden konnten, wird das
Sozialreferat ermächtigt, diese selbst festzulegen.
Die Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden
Haushaltsmittel 2022 bereitgestellt werden können und die Finanzierung der
Maßnahmen gesichert ist.