Sitzung: 14.07.2022 Bezirksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2/242/2022
Für die Förderung der Regionalen Offenen Behindertenarbeit im Jahr 2022
werden die genannten Zuschüsse gewährt.
Bei der Bemessung der zu
fördernden Stellen ist die Grenze von 1 % Bevölkerungszuwachs außer Acht zu
lassen.
Soweit sich die Zuschussbeträge noch ändern sollten, wird die
Bezirksverwaltung ermächtigt, diese selbst festzulegen.
Die Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsmittel
2022 bereitgestellt werden können und die Finanzierung der Maßnahmen gesichert
sind.