Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Für die Förderung der Regionalen Offenen Behindertenarbeit im Jahr 2022 werden die genannten Zuschüsse gewährt.

 

Bei der Bemessung der zu fördernden Stellen ist die Grenze von 1 % Bevölkerungszuwachs außer Acht zu lassen.

 

Soweit sich die Zuschussbeträge noch ändern sollten, wird die Bezirksverwaltung ermächtigt, diese selbst festzulegen.

 

Die Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsmittel 2022 bereitgestellt werden können und die Finanzierung der Maßnahmen gesichert sind.