Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Für die gemeinsame Förderung von sozialen Diensten, Maßnahmen und Einrichtungen durch die bayerischen Bezirke im Jahr 2022 werden die genannten Zuschüsse gewährt.

 

Soweit sich die Zuschussbeträge noch ändern sollten, wird die Bezirksverwaltung ermächtigt, diese in gemeinsamer Abstimmung mit den bayerischen Bezirken festzulegen.

 

Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Haushaltsmittel 2022 bereitgestellt werden können.