Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

 

Der Bezirkstag beschließt, auf Grundlage seines Beschlusses vom 20.12.2018,

 

1.    die Vertretungsregelung zur Benennung von 3 Stellvertreterinnen/Stellvertreter in § 3 der Geschäftsordnung der Anlageausschüsse gemäß der vorgeschlagenen Formulierung aufzunehmen.

 

2.    die Vertretungsregelung zur Benennung von 3 Stellvertreterinnen/Stellvertreter in § 3 der Geschäftsordnung des Anlagebeirats gemäß der vorgeschlagenen Formulierung aufzunehmen.