Der
Bezirkstag beschließt, auf Grundlage seines Beschlusses vom 20.12.2018,
1. die Vertretungsregelung zur Benennung von 3 Stellvertreterinnen/Stellvertreter in § 3 der Geschäftsordnung der Anlageausschüsse gemäß der vorgeschlagenen Formulierung aufzunehmen.
2. die Vertretungsregelung zur Benennung von 3 Stellvertreterinnen/Stellvertreter in § 3 der Geschäftsordnung des Anlagebeirats gemäß der vorgeschlagenen Formulierung aufzunehmen.