A) PAUSCHALE ÄNDERUNGSANTRÄGE FÜR DEN GESAMTEN HAUSHALT

 

 

Lfd. Nr. 1                             Gesamter Bezirkshaushalt

 

Antragstellerin:                CSU-Fraktion

 

Beantragt wird die Umsetzung des Beschlusses zur Einführung eines „JobRad“ für die Beschäftigten des Bezirks Mittelfranken aus der Haushaltssitzung am 10.12.2020. Die Umsetzung soll im Jahr 2023 vollendet werden und darüber fortlaufend in den politischen Gremien berichtet werden.

 

Beschluss:

 

  1. Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Einführung eines „JobRad“ für die Beschäftigten des Bezirks Mittelfranken aus der Haushaltssitzung am 10.12.2020 im Jahr 2023 umzusetzen.

 

  1. Über die Umsetzung soll in den politischen Gremien fortlaufend berichtet werden.

 

Ja 29  Nein 0

 

 

B) EINZELANTRÄGE ZUM ENTWURF DES HAUSHALTS

 

 

VERWALTUNGSHAUSHALT

 

 

Einzelplan 0

 

 

Lfd. Nr. 2                             Haushaltsstelle 0000.4140 (neu)            

                                               Haushaltsstelle 0000.4340

                                               Haushaltsstelle 0000.4440

                                               Haushaltsstelle 0000.6322

 

 

Antragstellerin:                AfD-Fraktion

 

Bezirksorgane

 

Beantragt wird die Finanzierung einer Beratungsstelle für Menschen, die der Reichsbürgerbewegung nahestehen und mit Hilfe bei der Lösung aus dieser „Szene“ benötigen. Hierfür sollen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt werden zur Beschäftigung einer geeigneten Person, für geeignete Räumlichkeiten und für Informationsmaterial für die angesprochene Zielgruppe.

Dafür sind bei folgenden Haushaltstellen die nachfolgend genannten Beträge einzustellen:

 

 

0000.4140 (neu)            Entgelt für tariflich Beschäftigte                                                              46.700 € 

0000.4340                        Zusatzversicherung tariflich Beschäftigte                                              4.000 €

0000.4440                        Sozialversicherung tariflich Beschäftigte                                                9.300 €

0000.6322                        Verwaltungs- und Betriebsausgaben                                                    40.000 €

 

Der Beauftragte des Bezirks soll nach einem Jahr seiner Tätigkeit im Bezirkstag über die Ergebnisse seiner Arbeit berichteten und schlägt ggf. Änderungswünsche vor.

 

Beschluss:

 

1.    Der Bezirkstag beschließt die Schaffung einer Beratungsstelle für Menschen die der Reichsbürgerbewegung nahestehen und Hilfe bei der Lösung aus dieser „Szene“ benötigen.

 

2.    Der Bezirk Mittelfranken stellt zur Beschäftigung einer geeigneten Person, für geeignete Räumlichkeiten und für Informationsmaterial für die angesprochene Zielgruppe bei Haushaltstelle
0000.4140 (neu) „Entgelt für tariflich Beschäftigte“ Mittel in Höhe von 46.700 €,
bei Haushaltsstelle
0000.4340 „Zusatzversicherung tariflich Beschäftigte“ Mittel in Höhe von 4.000 €
bei Haushaltsstelle
0000.4440 „Sozialversicherung tariflich Beschäftigte“ Mittel in Höhe von 9.300 €
und bei Haushaltstelle
0000.6322 „Verwaltungs- und Betriebsausgaben“ Mittel in Höhe von 40.000 € bereit.

3.    Der Beauftragte des Bezirks berichtet nach einem Jahr seiner Tätigkeit im Bezirkstag über die Ergebnisse seiner Arbeit und schlägt gegebenenfalls Änderungswünsche vor.

 

Ja 3  Nein 26

 

 

Lfd. Nr. 3                             Haushaltsstelle 0210.5621

 

Antragstellerin:                CSU-Fraktion                   

 

Organisations- und Personalreferat

Fortbildung

 

Beantragt wird die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel für einen „Aktionsplan Vielfalt“, welcher durch Beschluss des Bezirkstages vom 09.12.2021 in den Haushalt gestellt wurde, in den Haushalt 2023.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder führt aus, was diese Thematik angeht, ist der Bezirk Mittelfranken auf einem guten Weg. Nach Rückmeldung aus der Verwaltung sind die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichend und die Übertragung, so wie beantragt, nicht erforderlich.

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Da haushaltsrechtlich eine Restebildung und Übertragung nicht möglich ist, sollen die anvisierten Kosten aus den vorhandenen Ansätzen für Personalausgaben in 2023 finanziert werden.

 

  1. Durch Verwaltung wird im Jahr 2023 mindestens einmal pro Halbjahr über den Fortschritt der Umsetzung des Beschlusses berichtet.

 

Ja 29  Nein 0

 

Herr Bezirksrat Arnold betont, das Ansinnen des Antrages sei auch der regelmäßige Bericht über die Umsetzung in Sitzungen des Bezirksausschusses.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder sagt dies zu.

 

 

 

Lfd. Nr. 4                             Haushaltsstelle 0210.5621

 

Antragstellerin:                Die Grünen-Fraktion

 

Organisations- und Personalreferat

Fortbildung

 

Beantragt wird die Übertragung der Mittel in Höhe von 50.000 €, die im Bezirkshaushalt 2022 für einen „Aktionsplan Vielfalt“ zur Verfügung gestellt wurden, in den Haushalt 2023. Im Jahr 2023 soll mindestens einmal pro Halbjahr von der Verwaltung über den Fortschritt der Umsetzung des Beschlusses berichtet werden.

 

Der Antrag ist durch den Beschluss zur lfd. Nr. 3 erledigt.

 

 

Lfd. Nr. 5                             Haushaltsstelle 3002.6311

 

Antragstellerin:                SPD-Fraktion

 

Förderung Regionalpartnerschaften und Völkerverständigung

Gemeinschaftsveranstaltungen

 

Beantragt wird, für den Aufbau einer neuen Partnerschaft mit der Region Südmähren 10.000 € bereitzustellen.

 

Beschluss:

Der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 3002.6311 wird von 66.500 € um 10.000 € auf 76.500 € erhöht.

 

Ja 29  Nein 0

 

 

 

- Frau Bezirksrätin Malecha betritt den Sitzungsaal um 12:33 Uhr.-

 

 

 

Lfd. Nr. 6                             Haushaltsstelle 3002.6311

 

Antragstellerin:                SPD-Fraktion

 

Förderung Regionalpartnerschaften und Völkerverständigung

Gemeinschaftsveranstaltungen

 

Beantragt wird, den Bezirksjugendring Mittelfranken darüber zu informieren, dass 5.000 € der Mittel des Haushaltsansatzes für den Jugendaustausch mit Südmähren und Polen vorgesehen sind.

 

Beschluss:

 

Vom Gesamtbetrag sollen wie im Vorjahr 5.000 € für Projekte des Jugendaustauschs mit Tschechien (Südmähren) und Polen zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirksjugendring ist über die Mittelbereitstellung zu informieren.

 

Ja 30  Nein 0

 

 

Lfd. Nr. 7                             Haushaltsstelle 4101.7400

 

Antragstellerin:                Die Linke-Fraktion

 

Laufende Leistungen

Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen

 

Beantragt wird eine einmalige Auszahlung an behinderte Menschen in mittelfränkischen Einrichtungen von jeweils 100 € pro Person. Aufgrund der explodierenden Inflation kann dieser Mehrkostenzuschlag die finanzielle Situation der Heimbewohner mit Behinderung ein wenig entschärfen.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder verweist auf die rechtliche Bewertung der Verwaltung. Mit Gewährung dieses Einmalbetrages würde der Bundeshaushalt entlastet.

 

Herr Bezirksrat Schildbach merkt an, der Auftrag ziehe darauf ab, Heimbewohner für die massiven Preissteigerungen zu entlasten. Er bittet, in einer Sozialausschusssitzung dazu zu berichten. Der Barbetrag, also das Taschengeld der Heimbewohner, ist an die Regelsätze gebunden, insofern bittet er darum, als erste kleine Entlastung den Taschengeldbetrag baldmöglichst anzuheben. Der Auftrag wird daher unter der Maßgabe des bereits erwähnten Berichts im Sozialausschuss zurückgezogen.

 

Frau Bezirksrätin Eder bittet, die Ausführungen auf sämtliche Leistungsbereiche des Bezirks auszuweiten.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder sagt beides zu.

 

 

Lfd. Nr. 8                             Haushaltsstelle 4511.70925

 

Antragstellerin:                SPD-Fraktion

 

Außerschulische Jugendbildung

Zuschüsse für lfd. Zwecke an Jugendverbände u. ä.

 

Beantragt wird eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 2.000 € für die pädagogische Arbeit der Einrichtung „DoKuPäd – Pädagogik rund ums Dokumentationszentrum“ des Kreisjugendringes Nürnberg-Stadt. 

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder schildert, es geht hier darum, den Zuschuss für den Kreisjugendring um 2.000 € für das „DoKuPäd“ zu erhöhen. Zu diesem Antrag besteht Einigkeit.

 

Herr Bezirksrat Forster informiert, die CSU-Fraktion hätte diesen Antrag ebenfalls gestellt, wenn das Schreiben des Kreisjugendrings sie eher erreicht hätte. 

 

Beschluss:

 

Bei Haushaltsstelle 4511.7092 „Förderzuschüsse für laufende Zwecke der Jugendhilfe an Wohlfahrtsverbände“ bei Ziffer 6 „Förderung DokuPäd“ wird der Teilansatz von 25.000 € um 2.000 € auf 27.000 € erhöht.

 

Ja 30  Nein 0

 

 

 

Lfd. Nr. 9-11                      Haushaltsstelle 4701.7001

 

Antragstellerin:                Die Linke-Fraktion

                                               Bündnis90/ Die Grünen-Fraktion

                                               SPD-Fraktion

 

Förderung der Wohlfahrtspflege

Zuschüsse für laufende Zwecke an Wohlfahrtsverbände und Dritte

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder stellt die Anträge zu den lfd. Nummern 9-11 zur gemeinsamen Beratung.

 

Herr Bezirksrat Schüller betont, dass dieses Anliegen den meisten Bezirkstagsmitgliedern sehr wichtig ist. Daher zieht die Fraktion Die Linke den Antrag zurück, verbunden mit der Erwartung, heute eine breite Mehrheit für einen Kompromiss im Sinne des Antrages der SPD und der Grünenfraktion auf Anhebung des Ansatzes um 400.000 € der unterschiedlichen Forderungen zu finden.

 

Herr Bezirksrat Klaukien erklärt für seine Fraktion, alle Anträge auf Erhöhung abzulehnen. Die Anträge sind nach Auffassung der AfD zu hoch, zu unspezifisch und es gibt auch dazu keinen Deckungsvorschlag.

 

Frau Bezirksrätin Bauer-Hechler plädiert, dabei die Höhe der Anträge beizubehalten. Gerade in der der aktuellen Situation wäre es das falsche Zeichen, hier hinter die Forderung zurückzutreten. Sie führt weiter aus, dass diese ambulanten Angebote die heimischen Aufenthalte reduzieren können. 400.000 € sind weniger als die Hälfte der vorliegenden Anträge.

 

Herr Bezirksrat Dr. Krömker unterstützt dies. Bereits die 400.000 € sind ein Kompromiss.

 

Frau Bezirksrätin Niclas verweist auf die Stellungnahme der stellvertretenden Sprecherin der PSAG, Frau Hofmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Fast alle Fraktionen haben heute in ihren Haushaltsreden darauf hingewiesen, dass man es geschafft hat, den Antragsstau, der über die aktuelle Wahlperiode hinaus geht, abzubauen. Die Problemstellungen sind durch die Pandemie noch verstärkt worden. Die PSAG´s, die AG beim Bezirk, der PKA und letztendlich der SozA haben ein neues Bewertungssystem entwickelt. Es gibt keinen starren Rahmen mehr, sondern festgelegte Kriterien. Auch gibt es ein Monitoring, das es der Verwaltung erlaubt, die Effizienz einzelner Dienste kritisch zu beleuchten. Sie verweist auf die Forderung, im Antrag der SPD im Sozialausschuss kontinuierlich über den Mittelabfluss zu berichten.

 

Beschluss:

 

  1. Der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 4701.7001 wird von 26.423.000 € um 400.000 € auf 27.023.000 € erhöht.

 

  1. Die Verwaltung berichtet kontinuierlich im Zusammenhang mit den jährlichen Ausbaubeschlüssen in PKA und Sozialausschuss über den Mittelabfluss auf dieser Haushaltsstelle

 

Ja 27  Nein 3

 

 

 

Lfd. Nr. 12                          Haushaltsstelle 4701.7001

 

Antragstellerin:                SPD-Fraktion

 

Förderung der Wohlfahrtspflege

Zuschüsse für laufende Zwecke an Wohlfahrtsverbände und Dritte

 

Beantragt wird

 

  1. Der Bezirk unterstützt proaktiv die Qualifizierung von EX-IN-Genesungsbegleitenden.

 

  1. Bis zu einer generellen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung unterstützt der Bezirk Mittelfranken auf Antrag die Qualifizierung der EX-IN-Genesungsbegleitenden durch Übernahme der Qualifizierungskosten, soweit andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.

 

  1. Arbeitgeberunabhängige Supervision ist eine innovative Form zur Stabilisierung der Integration von EX-IN-Genesungsbegleitenden. Um systematisch Erfahren damit zu gewinnen, z. B. als Gruppensupervision für EX-IN-Genesungsbegleitende, übernimmt der Bezirk zunächst für zwei Jahre auf Antrag die Kosten. Die arbeitgeberunabhängige Supervision wird nach vorher festgelegten Bedingungen evaluiert. Damit wird eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage für deren Weiterfinanzierung, z. B. über die Förderrichtlinie zum Einsatz von EX-IN-Genesungsbegleitenden geschaffen.

 

  1. Dafür wird im Unterabschnitt 4700.7001 eine neue Ziffer mit dem Titel „Qualifizierung EX-IN-Genesungsbegleitende“ definiert und mit jährlich 6000 € ausgestattet.

 

  1. Im PKA und Sozialausschuss wird kontinuierlich über die Umsetzung informiert.

 

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder informiert, dass Idee ist, die 6000 € einzustellen, ohne Vorfestlegung auf Supervision, als Handlungsfreiheit für die Verwaltung.

 

Beschluss:

 

  1. Der Bezirk unterstützt proaktiv die Qualifizierung von EX-IN-Genesungsbegleitenden.

 

  1. Bis zu einer generellen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung unterstützt der Bezirk Mittelfranken auf Antrag die Qualifizierung der EX-IN-Genesungsbegleitenden durch Übernahme der Qualifizierungskosten, soweit andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.

 

  1. Arbeitgeberunabhängige Supervision ist eine innovative Form zur Stabilisierung der Integration von EX-IN-Genesungsbegleitenden. Um systematisch Erfahren damit zu gewinnen, z. B. als Gruppensupervision für EX-IN-Genesungsbegleitende, übernimmt der Bezirk zunächst für zwei Jahre auf Antrag die Kosten. Die arbeitgeberunabhängige Supervision wird nach vorher festgelegten Bedingungen evaluiert. Damit wird eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage für deren Weiterfinanzierung, z. B. über die Förderrichtlinie zum Einsatz von EX-IN-Genesungsbegleitenden geschaffen.

 

  1. Bei der Haushaltsstelle 4700.7001 „Zuschüsse für laufende Zwecke an Wohlfahrtsverbände und Dritte“ eine neue Ziffer mit dem Titel „Qualifizierung EX-IN-Genesungsbegleitende“ definiert und mit jährlich 6000 € ausgestattet.

 

  1. Im PKA und Sozialausschuss wird kontinuierlich über die Umsetzung informiert.

 

 

Lfd. Nr. 12a                        Haushaltsstelle …

 

Antragstellerin:                CSU-Fraktion

                                               Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

                                               Freie Wähler-Fraktion

                                               SPD-Fraktion

                                               Freie/Ökologen-Fraktion

                                               Die Linke-Fraktion

 

 

Beantragt wird, den Vorstand des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken Mittelfranken (KU) und die Bezirksverwaltung aufzufordern, in einem transparenten Verfahren bis April 2023 verschiedene Alternativen zur Umsetzung eines zukunftsorientierten Versorgungsangebotes mit dem Soziotherapeutischen Wohnheim Ansbach (SWA) zu analysieren, nachvollziehbar auszuarbeiten und im Verwaltungsrat der Bezirkskliniken und in den zuständigen Gremien des Bezirkstags vorzustellen. Verwaltungsrat und Bezirkstag sollen aufgefordert werden, auf Basis dieser vergleichbar aufbereiteten Ergebnisse noch in dieser Wahlperiode, möglichst im Juli 2023, eine Entscheidung zum Neubau des Sozialtherapeutschen Wohnheims Ansbach zu treffen.

 

Das bestehende Konzept soll zu einer sozialraumorientierten Therapiekette (beschützende bzw. intensiv beschützende Plätze, offene Plätze, betreutes Gruppen- und Einzelwohnen, ggf. eine Tagesstätte) ohne Trennung der beschützenden Plätze von den anderen Teilen der Therapiekette weiterentwickelt werden.

 

In die Erarbeitung sollen die Stabsstelle Sozialplanung und Koordination und die Sprecherin der mittelfränkischen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) eingebunden werden.

 

Es ist eine quantitative Erweiterung vorzusehen, welche die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Regionale Bedarfsermittlung für Angebote im Bereich psychische Beeinträchtigung/Suchterkrankung“ berücksichtigt und insbesondere zusätzliche Plätze für jene Patientinnen und Patienten schafft, die anderweitig nicht untergebracht werden können.

 

Die zu prüfenden Alternativen sollen insbesondere folgende Optionen einschließen:

·         Bau und Trägerschaft durch die Bezirkskliniken Mittelfranken

·         Bau durch einen Bauträger und Anmietung der Liegenschaft

·         Bau und Trägerschaft durch externe Leistungserbringer

·         Bau und Trägerschaft durch die Bezirkskliniken Mittelfranken in Zusammenarbeit mit externen Leistungserbringern

Die Alternativen sollen anhand einer sog. SWOT-Analyse mit Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT - Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Risiken)) dargestellt werden. Dabei sind das Patientenwohl, die Qualität der Therapiekette, Bau- und Betriebskosten, die Verfügbarkeit qualifizierten Personals sowie die Mitarbeiterinteressen zu berücksichtigen.

 

Es ist ein geeignetes Gelände zu ermitteln, das gleichermaßen beschützende Plätze in Kliniknähe ermöglicht, andererseits aber auch die Anforderungen an eine gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner im offenen Bereich und im Betreuten Wohnen gewährleistet.

 

Das Kommunalunternehmen Bezirkskliniken Mittelfranken soll die aktuelle Kostenstruktur des SWA transparent aufbereiten und insbesondere aufzeigen, welche Gemeinkosten in welcher Höhe bisher auf das SWA verrechnet worden sind. Es soll auch Optionen für die weitere Verwendung des Bestandsgebäudes und der vom SWA genutzten Grundstücksflächen aufzeigen.

 

Im Rahmen dieser Analyse soll in einer offenen Interessenbekundung ermittelt werden, welche externen Leistungserbringer an der Übernahme der Gesamtaufgabe oder Teilen davon interessiert sind und wie deren Konzeption für Bau und Betrieb bzw. die Erbringung einzelner Leistungen in der Therapiekette aussieht.

 

Das zukünftige Eingliederungsangebot soll im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk Mittelfranken ohne Defizit finanziert sein. Das KU soll aufzeigen, wie die zukünftige Einrichtung in seinem Finanzrahmen ohne Gefährdung der bereits geplanten anderen Bau- und Sanierungsmaßnahmen finanzierbar ist.

 

Die Kosten für die Erstellung der Analyse soll der Bezirk in seinen Haushalt 2023 einstellen.

 

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder stellt den Entschließungsantrag zur Beratung. Er dankt den Kolleginnen und Kollegen für die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in den letzten Tagen. Besonders dank er Herr Bezirksrat Lüling und Frau Bezirksrätin Niclas.

 

Herr Bezirksrat Forster äußert die Hoffnung, noch in dieser Wahlperiode zu einer Perspektive für die Soziotherapeutische Wohnheim zu kommen. Er pflichtet der Anregung von Herrn Bezirksrat Schildbach bei, hier auch den Personalrat mit einzubinden.

 

Frau Bezirksrätin Niclas betont, es ist Auftrag des Bezirks und Anliegen der SPD zu gewährleisten, dass es ausreichend Wohnkapazitäten gibt für die Phase der sich an einen notwendigen stationären Aufenthalt in der Psychiatrie anschließenden Behandlung. Mittels entsprechender Anträge wurde die Verwaltung gebeten, Angebot und Nachfrage in diesem speziellen Bereich zu dokumentieren. Sie dankt der CSU und den Freien Ökologen für die Bereitschaft, deren ursprüngliche Anträge zurückzuziehen. Sie betont das Ziel, noch in dieser Wahlzeit zu einem Beschluss zu kommen. Sie bittet, das Datum in dem Entschließungsantrag vom 05.11.2022 auf 05.12.2022 zu ändern. Sie bittet weiter um Information zu dem Vorschlag der Verwaltung, zu diesem Zweck für 2023 50.000 € bereitzustellen.

 

Herr Bezirksrat Schildbach unterstützt die Bereitstellung von Planungsmitteln. Hinsichtlich des Zeitplans regt er an, bereits im März in die entsprechende Abfolge von Sitzungen des Sozialausschusses, Bezirksausschusses und Bezirkstages zu kommen.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder schlägt vor, 50.000 € heute für den Haushalt bereitzustellen.

 

Frau Bezirksrätin Scherrers wünscht sich, diese erfolgreiche fraktionsübergreifende Zusammenarbeit auch in der nächsten Wahlzeit fortzusetzen.

 

Herr Bezirksrat Arnold erkundigt sich, wer von wem zu den Sitzungen einer Arbeitsgruppe einlädt.

 

Herr Vorstand Dr. Keilen begrüßt die Komplexität der Vorschläge, mit denen dieser Entschließungsantrag Bereiche wie die Versorgungskette, die Lage des Wohnheimes bis hin zu dem Thema detaillierten Aufschlüsselung der zugebuchten Kosten in der Umlage abdeckt. Er bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Fraktionen bereit sind, die Konzeption in erfahrene Hände zu geben und dabei auch die geleistete Vorarbeit des Kommunalunternehmens aufzusetzen. Er schlägt daher vor, das Kommunalunternehmen bereitet eine Ausschreibung vor, die dann in einer Beauftragung gemeinsamen durch Kommunalunternehmen und Bezirksverwaltung und anschließende Behandlung in den entsprechenden Gremien mündet.

 

Frau Bezirksrätin Niclas erkundigt sich, wer der Auftraggeber sein wird.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder antwortet, dies geschieht durch das Kommunalunternehmen, dazu sind auch keine weiteren politischen Beschlüsse mehr notwendig.

 

Frau Bezirksrätin Niclas schlägt vor, in Absatz 3 des Beschlusstextes im Entschließungsantrag zu ergänzen, dass auch der Personalrat eingebunden werden soll.

 

Damit besteht Einverständnis.

 

Herr Vorstand Dr. Keilen skizziert die Vorgehensweise. In Bezug auf die Zeitschiene betont er, dass April das Ziel sein muss.

 

Frau Friedel-Jauernig erklärt, sie hat der Diskussion entnommen, dass im Haushalt des Bezirks Mittelfranken 50.000 € eingestellt werden, die dem Kommunalunternehmen für die Beauftragung des Konzeptes zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie weist darauf hin, dass dies eine Beihilfe ist, sodass der Betrauungsakt entsprechend ergänzt werden muss.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Bezirkstag fordert den Vorstand des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken        Mittelfranken (KU) und die Bezirksverwaltung auf, in einem transparenten Verfahren bis April 2023 verschiedene Alternativen zur Umsetzung eines zukunftsorientierten           Versorgungsangebotes mit dem Soziotherapeutischen Wohnheim Ansbach (SWA) zu analysieren, nachvollziehbar auszuarbeiten und im Verwaltungsrat der Bezirkskliniken und in den zuständigen Gremien des  Bezirkstags vorzustellen. Verwaltungsrat und Bezirkstag werden aufgefordert, auf Basis dieser vergleichbar aufbereiteten Ergebnisse noch in dieser Wahlperiode, möglichst im Juli 2023, eine Entscheidung zum Neubau des SWA zu treffen.

  2. Das bestehende Konzept soll zu einer sozialraumorientierten Therapiekette                 (beschützende bzw. intensiv beschützende Plätze, offene Plätze, betreutes Gruppen- und Einzelwohnen, ggf. eine Tagesstätte) ohne Trennung der beschützenden Plätze von den anderen Teilen der Therapiekette weiterentwickelt werden.

  3. In die Erarbeitung sollen die Stabsstelle Sozialplanung und Koordination, der Personalrat und die Sprecherin der mittelfränkischen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) eingebunden werden.

  4. Es ist eine quantitative Erweiterung vorzusehen, welche die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Regionale Bedarfsermittlung für Angebote im Bereich psychische Beeinträchtigung/Suchterkrankung“ berücksichtigt und insbesondere zusätzliche Plätze für jene Patientinnen und Patienten schafft, die anderweitig nicht untergebracht werden können.

  5. Die zu prüfenden Alternativen sollen insbesondere folgende Optionen einschließen:

·         Bau und Trägerschaft durch die Bezirkskliniken Mittelfranken

·         Bau durch einen Bauträger und Anmietung der Liegenschaft

·         Bau und Trägerschaft durch externe Leistungserbringer

·         Bau und Trägerschaft durch die Bezirkskliniken Mittelfranken in Zusammenarbeit mit externen Leistungserbringern.

 

  1. Die Alternativen sollen anhand einer sog. SWOT-Analyse mit Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken dargestellt werden. Dabei sind das Patientenwohl, die Qualität der Therapiekette, Bau- und Betriebskosten, die Verfügbarkeit qualifizierten Personals sowie die Mitarbeiterinteressen zu berücksichtigen.

  2. Es ist ein geeignetes Gelände zu ermitteln, das gleichermaßen beschützende Plätze in Kliniknähe ermöglicht, andererseits aber auch die Anforderungen an eine gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner im offenen Bereich und im Betreuten Wohnen gewährleistet.

  3. Das KU soll die aktuelle Kostenstruktur des SWA transparent aufbereiten und insbesondere aufzeigen, welche Gemeinkosten in welcher Höhe bisher auf das SWA verrechnet worden sind. Es soll auch Optionen für die weitere Verwendung des Bestandsgebäudes und der vom SWA genutzten Grundstücksflächen aufzeigen.

  4. Im Rahmen dieser Analyse soll in einer offenen Interessenbekundung ermittelt werden, welche externen Leistungserbringer an der Übernahme der Gesamtaufgabe oder Teilen davon interessiert sind und wie deren Konzeption für Bau und Betrieb bzw. die Erbringung einzelner Leistungen in der Therapiekette aussieht.

  5. Das zukünftige Eingliederungsangebot soll im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk Mittelfranken ohne Defizit finanziert sein. Das KU soll aufzeigen, wie die zukünftige Einrichtung in seinem Finanzrahmen ohne Gefährdung der bereits geplanten anderen Bau- und Sanierungsmaßnahmen finanzierbar ist.

  6. Für die Erstellung der Analyse werden in den Bezirkshaushalt 2023 Mittel in Höhe von 50.000 € bei der Haushaltsstelle 5181.7156 eingestellt.

 

Ja 30  Nein 0

 

 

 

Lfd. Nr. 13                          Haushaltsstelle 200.9450

 

Antragstellerin:                CSU-Fraktion

 

Verwaltung, Zentrale Dienste der landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf

Erweiterungs-, Um- und Ausbauten

 

Beantragt wird die Rekonstruktion von Teilbereichen des Sichtziegelmauerwerks der Jagdresidenz Triesdorf. Es wird angeregt, dies in Kooperation mit der Berufsschule und der Handwerkskammer umzusetzen.

 

 

Herr Bezirksrat Forster erläutert in Zusammenarbeit mit der Innung und der Handwerkskammer sollen Auszubildende die Möglichkeit haben, Handwerkstechniken zu erlernen, die im normalen beruflichen Leben nur noch selten nachgefragt werden. Nach seiner Information können die Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf dies im Rahmen ihrer Budgetierung gewährleisten.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder regt an, dies im Liegenschaftsausschuss zu erläutern.

 

Frau Bezirksrätin Heckel unterstützt die Anregung, dazu ein Konzept im Liegenschaftsausschuss vorzustellen. Das Projekt sollte in das Parkpflegekonzept eingearbeitet werden.

 

Herr Bezirksrat Popp stellt klar, hier geht es nicht um das von staatlicher Seite und von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz geförderte Projekt Sanierung der roten Mauer, sondern vielmehr darum an gut geeigneten Stellen die dort ehemals vorhandene rote Mauer optisch zu rekonstruieren.

 

Beschluss:

 

  1. Das Sichtmauerwerk der Jagdresidenz Triesdorf wird in Teilbereichen rekonstruktioniert werden. Dies wird in Kooperation mit der Berufsschule und der Handwerkskammer umgesetzt. Der praktische Unterricht der Berufsschule kann somit gestaltet werden.

 

  1. Im Liegenschaftsausschuss wird über die Umsetzung berichtet

 

Ja 30  Nein 0

 

 

 

Lfd. Nr. 14                          Haushaltsstelle 3321.9350 und 3321.3620

 

Antragstellerin:                CSU-Fraktion

 

Forschungsstelle für fränkische Volksmusik

Erwerb von IT-Geräten

Investitionszuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

 

Beantragt wird die Anschaffung eines Archivscanners zur Digitalisierung vom Archivmaterial. Der Einsatz eines solchen Scanners spart Personalzeit und erleichtert das Einpflegen in die Datenbank und ermöglicht es, viele der Dokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder berichtet von der Bereitschaft der Bezirke Unter- und Oberfranken, dies mitzufinanzieren. Zu diesem Antrag soll eine Kulturausschusssitzung in der Forschungsstelle mit Erläuterung von Frau Christ stattfinden.

 

Beschluss:

 

  1. Zur Digitalisierung von Archivmaterial wird für die Forschungsstelle für Fränkische Volksmusik ein Archivscanner angeschafft. Hierfür wird der der Teilansatz bei der Haushaltsstelle 3321.9350 „Forschungsstelle für Fränkische Volksmusik, Erwerb von IT-Geräten“ von 0 € um 15.000 € auf 15.000 € erhöht.

 

  1. Der Unterabschnitt 3321 Forschungsstelle für fränkische Volksmusik“ wird und einen weiteren Punkt 3620 „Investionszuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ erweitert.

 

  1. Bei der neu geschaffenen Haushaltsstelle 3321.3620 „Investitionszuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ wird der Teilansatz von 0€ um 6.600 € auf 6.600 € erhöht.

 

  1. Im Kulturausschuss wird zusammen mit Frau Christ berichtet.

 

  1. Der Betrag wird mit einem Sperrvermerk versehen und erst nach dem Bericht in der Kulturausschusssitzung freigegeben

 

Ja 30  Nein 0

 

 

Lfd. Nr. 15                          Haushaltsstelle

 

Antragstellerin:                CSU-Fraktion

                                               Freie/Ökologen-Fraktion

 

Der gemeinsame Antrag der CSU- und der Freien/Ökologen-Fraktion vom 13.11.2022 wurde zurückgezogen. Stattdessen wurde der unter laufender Nummer 12 a behandelte, gemeinsame Entschließungsantrag der CSU-Fraktion, der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, der Freie Wähler-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Freie/Ökologen-Fraktion und der Linken-Fraktion vom 05.12.2022 beraten und beschlussmäßig behandelt.

 

 

 

Lfd. Nr. 16

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder führt aus, dass aufgrund des Alters der Einrichtungen der Seenzweckverbände und der damit verbundenen, erforderlichen Investitionen in Renovierungen und Ertüchtigungen das Thema Umlagefinanzierung der Seenzweckverbände den Bezirkstag noch über Jahre beschäftigen werden wird.

Die Anwendung, der vom Wirtschafts- und Umweltausschuss erarbeiteten Kriterien für Investitionsmaßnahmen zur Barrierefreiheit, gestaltet sich äußerst schwierig. Man könnte darüber nachdenken, den Betrag in Höhe von 300.000 € eventuell zu reduzieren und den Seenzweckverbänden beispielsweise 200.000 € zur freien Verfügung zu gewähren. Dies wäre ein Stück Bürokratieabbau. Gleichwohl schlägt er vor, die mühsam erarbeiteten Richtlinien in 2023 noch anzuwenden und die Dinge am Ende des kommenden Jahres erneut zu bewerten.

 

Herr Bezirksrat Forster verweist auf seine Äußerungen in den Fraktionsvorsitzendentreffen, in denen er bereits dargelegt hat wie aufwendig die Anwendung der Richtlinien wäre. Daher beantragt die CSU-Fraktion, die zusätzlichen 300.000 € ohne Auflagen dem Haushaltsansatz für Umlageleistungen zuzufügen. Dies würde in der Folge sogar die Verpflichtung der anderen Zweckverbandsmitglieder zu höheren Umlagezahlungen nach sich ziehen.

 

Frau Bezirksrätin Naaß verweist nochmals, ebenso wie Herr Bezirkstagspräsident Kroder, auf die umfangreichen Diskussionen aller Fraktionen des Bezirkstages während der Überarbeitung der Richtlinien. Die Richtlinien wurden seinerzeit auch einstimmig beschlossen. Der Zweckverband Altmühlsee als ältester ist aufgrund des Investitionsbedarfs in finanzielle Schieflage geraten. Daher begründet sich der heute zur Diskussion stehende Antrag der SPD-Fraktion. Sie appelliert an die Kolleginnen und Kollegen, die Anwendung der Richtlinien die nächsten 1 bis 2 Jahre auszuprobieren und dann zu bewerten.

 

Herr Bezirksrat Arnold berichtet über die Arbeit des Wirtschafts- und Umweltausschusses, der sich hierzu in zwei Sitzungen vor Ort im Seenland ein Bild gemacht hat.

 

Herr Bezirksrat Schnell begrüßt die Anregungen des Kollegen Forster. Er gibt aber auch zu bedenken, mit welchem Aufwand und aus welchen Gründen man die Richtlinien überarbeitet hat. Er schlägt vor, heute die Erhöhung des Ansatzes um 100.000 € auf dann 300.000 € zu beschließen, verbunden mit der Auflage, das Verfahren zur Beantragung und die Verwendung der Mittel nach einem Jahr zu evaluieren und dann zu diskutieren, ob dieses sich bewährt hat oder neu überdacht werden muss.

 

Frau Bezirksrätin Bauer-Hechler betont, der Denkansatz im Wirtschafts- und Umweltausschuss war seinerzeit der, dass der Bezirk Mittelfranken nicht alle finanziellen Schieflagen der Seenzweckverbände auffangen kann und dass man deshalb die Idee hatte, mit zusätzlichen Mitteln ein Stück weit steuernd mit den Zielen des Bezirks einzugreifen. Die zwei wichtigsten Ansätze waren Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Zugunsten des Altmühlsees wurden in diesem Jahr dem Förderansatz ausnahmsweise 100.000 € zur Deckung „normaler“ Kosten entnommen und dem Zweckverband Altmühlsee zur Verfügung gestellt. Sie plädiert dafür, den von Herrn Schnell angesprochenen Beobachtungszeitraum auf 2 Jahre auszudehnen.

 

Herr Bezirksrat Lüling spricht sich dafür aus, die Grundfinanzierung der Seenzweckverbände zu stärken. Und dies sollte für einen längeren Zeitraum gelten. Daher schließt er sich der Forderung der CSU-Fraktion an, die Sonderinvestitionsmittel in die Grundfinanzierung zurückzuführen. Er betont, dass er sicher ist, die Zweckverbände werden allein schon im eigenen Interesse die Belange der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder weist darauf hin, dass die Rückführung der Sonderinvestitionsmittel in die Grundfinanzierung höhere Umlageleistungen der anderen Verbandsmitglieder verursachen würde. Aus diesem Grund hält er eine erneute Abstimmung hierzu mit den weiteren Verbandsmitgliedern für zwingend erforderlich.

 

Herr Bezirksrat Popp spricht sich für die Erhöhung aus. Der Antrag von Herrn Bezirksrat Forster sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten werden. Er schließt sich dem Beitrag von Herrn Schnell insofern an, die Mittel jetzt unter Beibehaltung der Richtlinien für zunächst ein Jahr zu erhöhen und dann erneut in die Diskussion auch mit den Zweckverbänden selbst zu gehen.

 

Frau Bezirksrätin Scherrers spricht sich für die Beibehaltung der Sonderinvestitionsmittel aus. Sollten keine Anträge vorliegen, sollte auch kein Geld gewährt werden.

 

Herr Bezirksrat Forster erklärt, den Antrag unter der Bedingung zurückzunehmen, dass im kommenden Jahr Gespräche mit den Zweckverbänden geführt werden, wie sie dazu stehen, wenn ab 2024 die Mittel wieder der Grundfinanzierung zugeschlagen würden. Im zuständigen Wirtschafts- und Umweltausschuss sollte dann über den Verlauf dieser Gespräche berichtet werden.

 

Herr Bezirkstagspräsident Kroder verweist nochmals auf seinen eingangs geäußerten Vorschlag, den Sonderinvestitionsansatz unter Reduzierung auf 200.000 € der Grundfinanzierung zuzuführen.

 

Frau Bezirksrätin Naaß regt an, die Vertreter des Bezirkstages in den Verbandsversammlungen könnten in den nächsten Verbandssitzungen die Eckpunkte der heutigen Diskussion kommunizieren.

 

Beschluss:

 

1.      Im Haushalt 2023 werden 300 000 € für die Projektförderung für die Seenzweckverbände zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Ansatz bei Haushaltsstelle 6902.9831 um 100 000 € von 200.000 € auf dann 300.000 € erhöht.

 

2.      Wie bisher können die Seenzweckverbände im Jahr 2023 für Projekte, die der Förderung von Barrierefreiheit, Inklusion und Nachhaltigkeit dienen, Zuschussanträge stellen.

 

3.      Über die Zuschussanträge wird auch weiterhin im Wirtschafts- und Umweltausschuss beraten und im Bezirksausschuss bzw. im Bezirkstag beschlossen.

 

4.                   Die Finanzierung erfolgt über Entnahme aus der Rücklage.

 

5.      Zu Beginn des Jahres 2023 sollen Gespräche mit den Zweckverbänden geführt werden, in denen abgefragt werden soll, ob ab 2024 die Mittel wieder der Grundfinanzierung zugeschlagen werden sollten. Die Vorsitzenden der Seenzweckverbände sollen anschließend in einer Sitzung des Wirtschafts- und Umweltausschusses gehört werden.

 

Ja 30  Nein 0

 

 

 

C) ANTRÄGE ZUM STELLENPLAN

 

siehe Antrag Nr. 2