1.                   Die erhobenen Haushalts- und Finanzdaten der Umlagezahler und des Bezirks Mittelfranken sowie die daraus abgeleitete Bewertung durch die Bezirksverwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen und bei der Beschlussfassung über den Bezirkshaushalt berücksichtigt.

 

2.                   Der Bezirkstag von Mittelfranken beschließt, den Hebesatz der Bezirksumlage auf 23,40 v. H. der Bemessungsgrundlage festzusetzen.

 

Ja 15  Nein 15

 

 

Sodann lässt er über eine Beibehaltung des Hebesatzes auf dem Niveau von 2022 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Die erhobenen Haushalts- und Finanzdaten der Umlagezahler und des Bezirks Mittelfranken sowie die daraus abgeleitete Bewertung durch die Bezirksverwaltung werden zustimmend zur Kenntnis
genommen und bei der Beschlussfassung über den Bezirkshaushalt berücksichtigt.

 

2.    Der Bezirkstag von Mittelfranken beschließt, den Hebesatz der Bezirksumlage auf 23,55 v. H. der Bemessungsgrundlage festzusetzen.

 

 

Ja 30  Nein 0

 

 

 

Herr Weispfenning erläutert dazu, man werde die sogenannte Mindestrücklage nicht unterschreiten. Dennoch werde man eine Rücklagenentnahme bis zum haushaltsrechtlich festgesetzten Mindestniveau vornehmen. Ein auch zum jetzigen Zeitpunkt noch erwartetes positives Ergebnis 2022 wird in diese Berechnung nicht einfließen. Die durch politische Anträge und durch das Kämmereipaket verursachten Haushaltsmehrungen in Höhe von rund 2 Millionen € werden über eine Erweiterung der geplanten Kreditaufnahmen finanziert. Im Gegenzug wird die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert.