Sitzung: 06.12.2022 Bezirkstag
Vorlage: 3/638/2022
1. Die erhobenen Haushalts- und Finanzdaten der Umlagezahler und des Bezirks Mittelfranken sowie die daraus abgeleitete Bewertung durch die Bezirksverwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen und bei der Beschlussfassung über den Bezirkshaushalt berücksichtigt.
2. Der Bezirkstag von Mittelfranken beschließt, den Hebesatz der Bezirksumlage auf 23,40 v. H. der Bemessungsgrundlage festzusetzen.
Ja 15 Nein 15
Sodann lässt er über eine Beibehaltung des Hebesatzes auf
dem Niveau von 2022 abstimmen.
Beschluss:
1.
Die erhobenen Haushalts- und
Finanzdaten der Umlagezahler und des Bezirks Mittelfranken sowie die daraus
abgeleitete Bewertung durch die Bezirksverwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis
genommen und bei der Beschlussfassung über den Bezirkshaushalt berücksichtigt.
2.
Der Bezirkstag von Mittelfranken
beschließt, den Hebesatz der Bezirksumlage auf 23,55 v. H. der
Bemessungsgrundlage festzusetzen.
Ja 30 Nein 0
Herr Weispfenning erläutert dazu, man werde die
sogenannte Mindestrücklage nicht unterschreiten. Dennoch werde man eine
Rücklagenentnahme bis zum haushaltsrechtlich festgesetzten Mindestniveau
vornehmen. Ein auch zum jetzigen Zeitpunkt noch erwartetes positives Ergebnis
2022 wird in diese Berechnung nicht einfließen. Die durch politische Anträge
und durch das Kämmereipaket verursachten Haushaltsmehrungen in Höhe von rund 2
Millionen € werden über eine Erweiterung der geplanten Kreditaufnahmen
finanziert. Im Gegenzug wird die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert.