Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

 

 

1.    Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, eventuell erforderliche Änderungen (Höhe des Verlustausgleichs, Investitionszuweisungen), die sich aus anderen Beschlüssen im Rahmen der Haushaltsitzung ergeben, in die endgültige Fassung des Betrauungsaktes entsprechend einzuarbeiten. 

 

2.    Der Bezirkstagspräsident wird ermächtigt, den in der Anlage beigefügten Betrauungsakt inklusive der eventuell erforderlichen Änderungen nach Ziffer 1 dieses Beschlusses als Verwaltungsakt an das Kommunalunternehmen Bezirkskliniken Mittelfranken zu erlassen.