Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5

Dem ISFBB wird im Haushaltsjahr 2015 für die Durchführung von bis zu zehn Zeitzeugengesprächen mit Holocaustüberlebenden und von bis zu fünf Gesprächen mit einem Flüchtling ein Zuschuss in Höhe der Hälfte der Kosten pro Gespräch bewilligt. Pro Zeitzeugengespräch beträgt der Zuschuss somit maximal 275 € und pro Flüchtlingsgespräch maximal 200 €. Der Gesamtzuschuss beläuft sich auf höchstens 3.750 €. Der Zuschuss ist ausschließlich für Gespräche an mittelfränkische Schulen und Bildungseinrichtungen zu verwenden und wird im nach hinein nach Abrechnung ausbezahlt.