Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Bezirkstag folgenden Beschluss:

 

Der Bezirk Mittelfranken erlässt auf Grund von § 11 Abs. 4 Satz 1, § 22 Abs. 5 und § 28 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juni 2010 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Februar 2014 im Benehmen mit der Regierung von Mittelfranken die angefügte Bezirksfischereiverordnung ab 01.01.2016.