Der Bezirksausschuss beauftragt die Verwaltung, den Kreisverwaltungsbehörden die in beiliegender Liste als geeignet genannten Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anzubieten.
Der Bezirksausschuss beauftragt die Verwaltung, den Kreisverwaltungsbehörden die in beiliegender Liste als geeignet genannten Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anzubieten.